Krankenhäuser und stationäre Versorgung
Die medizinische Akutversorgung und die stationäre Behandlung von Krankheiten bilden das Rückgrat des Gesundheitssystems. In Berlin stehen Ihnen für diese Zwecke 87 Krankenhäuser zur Verfügung. Diese Anzahl spiegelt die Notwendigkeit wider, eine flächendeckende und zugleich hochgradig spezialisierte medizinische Versorgung für die Bevölkerung des Stadtstaates sicherzustellen.
Ein Krankenhausaufenthalt kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Oftmals handelt es sich um geplante (elektive) Eingriffe, für die Sie von Ihrer behandelnden Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Facharztpraxis eine Einweisung erhalten. In anderen Fällen erfolgt die Aufnahme ungeplant über die Notaufnahme, wenn akute gesundheitliche Probleme oder Unfälle ein sofortiges medizinisches Eingreifen erfordern. Die 87 Krankenhäuser in Berlin decken grundsätzlich das gesamte Spektrum der medizinischen Notwendigkeiten ab, von der Grund- und Regelversorgung bis hin zu hochspezialisierten Eingriffen.
Wenn Sie sich auf einen geplanten Krankenhausaufenthalt in einer der 87 Berliner Kliniken vorbereiten, gibt es einige organisatorische Aspekte zu beachten. Es ist ratsam, alle relevanten medizinischen Unterlagen zusammenzustellen. Dazu gehören aktuelle Befunde, Röntgenbilder, der Einweisungsschein Ihres Arztes sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte. Ein aktueller und vollständiger Medikamentenplan ist für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus von entscheidender Bedeutung, um Wechselwirkungen zu vermeiden und Ihre Therapie optimal abzustimmen.
Während des Aufenthaltes in einem der 87 Krankenhäuser durchlaufen Sie verschiedene Stationen – von der Aufnahmeuntersuchung über die eigentliche Therapie oder Operation bis hin zur Nachsorge auf der Bettenstation. Die Dauer des Aufenthaltes richtet sich ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Ein wesentlicher Bestandteil der stationären Versorgung in Deutschland ist das sogenannte Entlassmanagement. Bereits bei Ihrer Aufnahme in ein Berliner Krankenhaus sind die Kliniken gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre spätere Entlassung zu planen. Dies dient dazu, Versorgungslücken nach dem Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Wenn Sie beispielsweise nach einer Operation vorübergehend auf Hilfe angewiesen sind, organisiert der Sozialdienst des Krankenhauses in Absprache mit Ihnen und Ihren Angehörigen die weiteren Schritte. Dies kann die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung (Reha), die Organisation von Hilfsmitteln für zu Hause oder die Überleitung in eine der 518 Pflegeeinrichtungen der Stadt umfassen.
Die freie Krankenhauswahl ist in Deutschland gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass Sie sich bei einer geplanten Behandlung grundsätzlich aussuchen können, in welches der 87 Berliner Krankenhäuser Sie gehen möchten, sofern dieses für die Behandlung Ihrer spezifischen Erkrankung geeignet ist und über freie Kapazitäten verfügt. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung in der Regel problemlos, wenn das gewählte Krankenhaus in den Krankenhausplan des Bundeslandes Berlin aufgenommen ist oder einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen hat.