Krankenhäuser und stationäre Versorgung
Zehn Krankenhäuser übernehmen derzeit die stationäre Betreuung im Stadtgebiet. Sie sichern die Akutversorgung der Leipziger Bevölkerung ab und entlasten zugleich das Umland in Westsachsen, wenn spezialisierte Behandlungen nötig werden.
Im deutschen Krankenhaussystem teilen sich Kliniken in verschiedene Versorgungsstufen auf, von der Grund- und Regelversorgung über Schwerpunktkliniken bis hin zur Maximalversorgung. Obwohl dieser Datensatz keine Qualitätsurteile über einzelne Häuser fällt, zeigt die Zahl von 10 Krankenhäusern, dass die Stadt das gesamte Spektrum von Diagnostik, operativen Eingriffen und Notfallmedizin abdeckt.
Für Sie als gesetzlich versicherte Person gilt dabei die freie Krankenhauswahl. Geregelt ist dieser Anspruch im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V): Sobald eine ärztliche Einweisung vorliegt und eine stationäre Aufnahme medizinisch geboten ist, dürfen Sie die Klinik frei bestimmen. Bei einem geplanten Eingriff haben Sie folglich die Wahl zwischen den 10 Leipziger Standorten.
In die Klinik gelangen Sie entweder über eine geplante Einweisung durch Ihre Haus- oder Facharztpraxis oder direkt über die Notaufnahme. Steht eine planbare Operation an, sollten Sie sich frühzeitig bei der Patientenaufnahme des jeweiligen Hauses melden, um Unterlagen und Abläufe vorab abzustimmen.
Vor Ort durchlaufen Sie die Diagnostik, die eigentliche Therapie und schließlich das Entlassmanagement. Die Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, diesen Übergang zu planen, damit die Weiterbehandlung zu Hause oder in einer Reha-Einrichtung ohne Unterbrechung gelingt. Das ist vor allem dann entscheidend, wenn sich im Verlauf der Behandlung ein neuer Pflegebedarf abzeichnet.