Krankenhäuser und stationäre Versorgung
Die stationäre medizinische Versorgung in der Landeshauptstadt Sachsens wird durch insgesamt 12 Krankenhäuser gewährleistet. Diese Anzahl an Kliniken stellt sicher, dass sowohl akute Notfälle als auch geplante (elektive) Eingriffe und langfristige Therapien innerhalb der Stadtgrenzen abgedeckt werden können. Für Sie als Patientin oder Patient bedeutet dies, dass Sie bei einer ärztlichen Einweisung in der Regel auf ein wohnortnahes Angebot zurückgreifen können.
Krankenhäuser in Deutschland und somit auch in Dresden sind in verschiedene Versorgungsstufen unterteilt. Auch wenn hier keine spezifischen Qualitätsurteile oder Namen genannt werden, ist es wichtig zu verstehen, dass sich die 12 Krankenhäuser in der Regel aus Häusern der Grund- und Regelversorgung, der Schwerpunktversorgung sowie der Maximalversorgung zusammensetzen. Diese staatlich regulierte Krankenhausplanung des Bundeslandes Sachsen zielt darauf ab, Doppelstrukturen zu vermeiden und gleichzeitig sicherzustellen, dass hochkomplexe Erkrankungen ebenso adäquat behandelt werden wie häufig auftretende Krankheitsbilder.
Wenn Sie eine stationäre Behandlung in einem der 12 Dresdner Krankenhäuser benötigen, erfolgt dies meist über eine Überweisung durch Ihre behandelnde Haus- oder Facharztpraxis. In akuten Notfällen erfolgt die Aufnahme selbstverständlich über die Notaufnahmen der jeweiligen Kliniken oder den Rettungsdienst. Grundsätzlich haben gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB V) das Recht auf die freie Krankenhauswahl. Das bedeutet, dass Sie unter den 12 verfügbaren Krankenhäusern in Dresden dasjenige auswählen können, das für Ihre spezifische Diagnose am besten geeignet ist, sofern Ihre Krankenkasse die Kosten für dieses Haus übernimmt und entsprechende Kapazitäten frei sind.
Ein wesentlicher Aspekt der stationären Versorgung ist das sogenannte Entlassmanagement. Jedes der 12 Krankenhäuser ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich bereits während Ihres Aufenthaltes um die Zeit nach Ihrer Entlassung zu kümmern. Sollten Sie nach einer Operation oder einer schweren Erkrankung weiterhin Unterstützung benötigen, organisieren die Sozialdienste der Kliniken in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Angehörigen die nächsten Schritte. Dies ist besonders wichtig, wenn ein nahtloser Übergang von der medizinischen Krankenhausbehandlung in eine pflegerische Betreuung erforderlich wird.