Krankenhäuser und stationäre Versorgung
Die stationäre medizinische Versorgung in Münster wird durch 13 Krankenhäuser sichergestellt. Diese Anzahl an Kliniken weist auf eine differenzierte Krankenhauslandschaft innerhalb der Stadt in Nordrhein-Westfalen hin. Krankenhäuser erfüllen in Deutschland einen gesetzlichen Versorgungsauftrag und sind für die Diagnostik, Behandlung und Linderung von akuten sowie chronischen Erkrankungen zuständig, die nicht rein ambulant durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte behandelt werden können.
Wenn Sie oder ein Angehöriger eine stationäre Behandlung benötigen, erfolgt die Aufnahme in eines der 13 Krankenhäuser in der Regel auf zwei Wegen: Entweder als geplante (elektive) Aufnahme durch die Einweisung einer Hausärztin, eines Hausarztes oder einer Facharztpraxis, oder als Notfallaufnahme über den Rettungsdienst beziehungsweise die zentrale Notaufnahme der jeweiligen Klinik. Bei einer geplanten Einweisung haben Sie als gesetzlich krankenversicherte Person in Deutschland grundsätzlich das Recht auf die freie Krankenhauswahl. Das bedeutet, Sie können unter den 13 Krankenhäusern in Münster jenes auswählen, das für Ihre spezifische Erkrankung die passenden strukturellen Voraussetzungen bietet, sofern die Klinik über freie Kapazitäten verfügt und für die entsprechende Behandlung zugelassen ist.
Die 13 Krankenhäuser in Münster umfassen verschiedene Versorgungsstufen. In der deutschen Krankenhausplanung unterscheidet man generell zwischen der Grund- und Regelversorgung, der Schwerpunktversorgung und der Maximalversorgung. Jede dieser Stufen hält unterschiedliche medizinische Fachabteilungen, technische Ausstattungen und personelle Ressourcen vor. Während Krankenhäuser der Grundversorgung vor allem die wohnortnahe Behandlung häufiger Erkrankungen wie etwa unkomplizierte Knochenbrüche oder allgemeine internistische Beschwerden abdecken, widmen sich Einrichtungen höherer Versorgungsstufen komplexeren Krankheitsbildern.
Ein wichtiger Aspekt der stationären Versorgung ist das sogenannte Entlassmanagement. Jedes der 13 Krankenhäuser ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Übergang der Patientinnen und Patienten von der stationären Krankenhausbehandlung in die weiterführende Versorgung zu organisieren. Dies ist besonders relevant, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine pflegerische Betreuung notwendig wird. Der Sozialdienst oder das Fallmanagement der Klinik prüft in diesem Rahmen, ob beispielsweise eine Überleitung in eine der 34 Pflegeeinrichtungen in Münster erforderlich ist, Hilfsmittel beantragt werden müssen oder eine Anschlussheilbehandlung (Rehabilitation) indiziert ist. Durch dieses strukturierte Vorgehen soll sichergestellt werden, dass es nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu keiner Versorgungslücke kommt.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Existenz von 13 Krankenhäusern in Münster, dass bei der Planung eines Eingriffs oder einer Therapie verschiedene Optionen zur Verfügung stehen. Es empfiehlt sich, vor einem geplanten Aufenthalt ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit dem behandelnden ärztlichen Personal zu führen, um die Abläufe der stationären Versorgung, die voraussichtliche Liegedauer und die poststationären Erfordernisse zu klären.