Wie dieses Versorgungssegment organisiert ist
Die Organisation der ambulanten Pflege ist komplex und ruht auf mehreren rechtlichen und strukturellen Säulen. Um das System zu verstehen, ist es wichtig, die verschiedenen Leistungsbereiche zu kennen, die ambulante Pflegedienste abdecken. Generell wird in der häuslichen Pflege zwischen der Grundpflege, der medizinischen Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden.
Die Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten, die sich auf die direkte körperliche Versorgung der Patientinnen und Patienten beziehen. Hierzu gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege), die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme sowie die Förderung der Mobilität, wie das Aufstehen, Zu-Bett-Gehen oder das Umlagern von bettlägerigen Personen. Diese Leistungen sind im deutschen System im Sozialgesetzbuch (SGB) XI verankert und werden über die Pflegeversicherung abgerechnet, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.
Davon abzugrenzen ist die medizinische Behandlungspflege. Diese darf nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden und wird in der Regel von einem behandelnden Arzt oder einer Ärztin verordnet. Die Behandlungspflege umfasst rein medizinische Maßnahmen, die zur Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels notwendig sind. Dazu zählen unter anderem der Verbandswechsel, die Wundversorgung, das Richten und Verabreichen von Medikamenten, das Verabreichen von Injektionen (wie Insulin oder Thrombosespritzen), das Messen von Blutzucker und Blutdruck sowie die Versorgung von Kathetern oder Sonden. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet in Deutschland das SGB V, und die Kosten werden nach Genehmigung von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Neben diesen beiden Kernbereichen bieten viele ambulante Pflegedienste auch hauswirtschaftliche Hilfen an. Dies beinhaltet Tätigkeiten wie das Einkaufen, das Reinigen der Wohnung, das Waschen der Kleidung oder die Zubereitung von Mahlzeiten. Auch Betreuungsleistungen, wie das Begleiten zu Arztbesuchen oder gemeinsame Spaziergänge zur Aufrechterhaltung der sozialen Teilhabe, gehören zunehmend zum Portfolio der Dienste.
Die Struktur der Anbieter ist vielfältig. Es gibt freigemeinnützige Träger (wie beispielsweise die Caritas, Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz oder die Arbeiterwohlfahrt), kommunale Anbieter sowie eine große Zahl an privaten, gewerblichen Pflegediensten. Alle zugelassenen Dienste unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben und müssen einen Versorgungsvertrag mit den Kranken- und Pflegekassen abschließen, um ihre Leistungen mit diesen abrechnen zu können. Die Pflegekräfte arbeiten meist in Touren und suchen die Patientinnen und Patienten je nach individuellem Pflegeplan einmal bis mehrmals täglich auf.
In den Nachbarländern Österreich und der Schweiz, die ebenfalls Teil des Versorgungsraums sind, ist die ambulante Pflege ähnlich strukturiert, auch wenn die Begrifflichkeiten und die genauen Finanzierungsmodelle abweichen. In der Schweiz wird diese Form der Versorgung häufig unter dem Begriff „Spitex“ (Spitalexterne Hilfe und Pflege) zusammengefasst, während in Österreich oft von „Hauskrankenpflege“ oder „mobilen Diensten“ gesprochen wird. Das übergeordnete Ziel bleibt jedoch in allen Ländern gleich: die professionelle Versorgung im eigenen Zuhause.