Krankenhäuser und stationäre Versorgung
Die stationäre medizinische Versorgung bildet das Rückgrat der lokalen Gesundheitsinfrastruktur. In der Stadt Oldenburg sind aktuell 7 Krankenhäuser verzeichnet. Diese Anzahl an Kliniken innerhalb einer Stadt dieser Größenordnung in Niedersachsen bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, dass ein Netz an medizinischen Anlaufstellen zur Verfügung steht, um unterschiedlichste gesundheitliche Anliegen stationär behandeln zu lassen.
Dass 7 Krankenhäuser in Oldenburg ansässig sind, weist auf eine differenzierte Versorgungsstruktur hin. In der Regel teilen sich die Aufgabenbereiche von Kliniken in verschiedene Versorgungsstufen auf. Dazu gehören die Grund- und Regelversorgung, die Schwerpunktversorgung sowie die Maximalversorgung. Für Sie als Patientin oder Patient bedeutet dies, dass sowohl alltägliche operative Eingriffe und akute internistische Erkrankungen als auch hochkomplexe medizinische Fälle innerhalb der Stadtgrenzen behandelt werden können.
Wenn eine stationäre Aufnahme in einem der 7 Krankenhäuser in Oldenburg ansteht, unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Wegen: der Notfallaufnahme und der geplanten (elektiven) Aufnahme. Bei akuten, lebensbedrohlichen Zuständen oder schweren Verletzungen erfolgt die Einlieferung meist über den Rettungsdienst direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Bei geplanten Eingriffen – wie etwa einer Gelenkersatzoperation oder einer umfassenden kardiologischen Diagnostik – erhalten Sie im Vorfeld eine Krankenhauseinweisung von Ihrer behandelnden Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Facharztpraxis.
Für einen geplanten Aufenthalt in einem Krankenhaus sollten Sie sich in Ruhe vorbereiten. Es ist ratsam, alle relevanten medizinischen Unterlagen, wie aktuelle Befunde, Röntgenbilder, den Medikamentenplan sowie eventuell vorhandene Allergie- oder Implantatpässe, zusammenzustellen. Auch die Klärung der häuslichen Situation nach der Entlassung sollte bereits vor dem Krankenhausaufenthalt beginnen.
Ein wichtiger Aspekt der stationären Versorgung in den 7 Krankenhäusern ist das sogenannte Entlassmanagement. Jedes Krankenhaus in Deutschland ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung von Patientinnen und Patienten so vorzubereiten, dass eine lückenlose Anschlussversorgung gewährleistet ist. Wenn absehbar ist, dass Sie nach dem Aufenthalt in einer der Kliniken in Oldenburg pflegerische Unterstützung, Rehabilitationsmaßnahmen oder Hilfsmittel (wie einen Rollator oder ein Pflegebett) benötigen, wird der Sozialdienst des Krankenhauses aktiv. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes beraten Sie und Ihre Angehörigen objektiv und leiten, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, bereits während Ihres Aufenthaltes die notwendigen Schritte ein. Dies ist ein entscheidender Übergangspunkt, der uns direkt zum nächsten wichtigen Thema führt: der Pflege.