Krankenhäuser und stationäre Versorgung
Die stationäre medizinische Versorgung bildet das Rückgrat der Gesundheitsinfrastruktur einer jeden Region. Wenn ambulante Behandlungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nicht mehr ausreichen, ist der Aufenthalt in einer Klinik erforderlich. In Neustadt in Schleswig-Holstein ist derzeit ein Krankenhaus in der Übersicht verzeichnet.
Als Einrichtung der stationären Versorgung ist hier die Asklepios Orthopädische Fachklinik Hohwald gelistet.
Dass es sich hierbei um eine Fachklinik handelt, ist für Patientinnen und Patienten ein wichtiger Orientierungspunkt. Im deutschen Gesundheitssystem unterscheidet man grundsätzlich zwischen Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung (welche ein breites Spektrum an Standarderkrankungen behandeln) und Fachkliniken. Eine orthopädische Fachklinik konzentriert sich auf Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Dazu gehören in der Regel Behandlungen von Knochen, Gelenken, Muskeln, Sehnen und Bändern.
Wenn Sie oder ein Angehöriger eine Überweisung oder Einweisung in eine Fachklinik erhalten, ist es wichtig, die allgemeinen Abläufe eines solchen Aufenthalts zu kennen. Nach dem deutschen Krankenhauswahlrecht haben gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten grundsätzlich das Recht, sich ein zugelassenes Krankenhaus auszusuchen, sofern dieses für die Behandlung der jeweiligen Erkrankung geeignet ist.
Ein Klinikaufenthalt beginnt meist mit der sogenannten vorstationären Vorbereitung. Hierbei werden Aufnahmegespräche geführt, die medizinische Vorgeschichte (Anamnese) wird dokumentiert und notwendige Voruntersuchungen finden statt. Für einen reibungslosen Ablauf in der Asklepios Orthopädische Fachklinik Hohwald sollten Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen, wie aktuelle Röntgenbilder, Arztbriefe und eine Liste Ihrer dauerhaft eingenommenen Medikamente (Medikamentenplan), bereithalten.
Ein weiterer essenzieller Aspekt der stationären Versorgung ist das sogenannte Entlassmanagement. Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, die nahtlose Anschlussversorgung ihrer Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Das bedeutet: Bereits während Ihres Aufenthalts in der Fachklinik wird geprüft, ob Sie nach der Entlassung Rehabilitationsmaßnahmen, Hilfsmittel (wie Rollstühle oder Gehhilfen) oder pflegerische Unterstützung benötigen. Gerade bei orthopädischen Eingriffen ist die anschließende Mobilisation und eventuell eine zeitweise pflegerische Betreuung ein zentraler Bestandteil des Genesungsprozesses.