Krankenhäuser und stationäre Versorgung
Für akute oder geplante Behandlungen stehen im Stadtgebiet Göttingen fünf Krankenhäuser bereit. Weil die Stadt zu Niedersachsen gehört, unterliegen alle fünf Häuser der landeseigenen Krankenhausplanung. Diese gesetzliche Vorgabe soll sicherstellen, dass Bettenkapazitäten und Fachabteilungen den tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung decken.
Während Notfälle direkt in der Notaufnahme landen, beginnt ein geplanter Aufenthalt fast immer in der Praxis: Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine fachärztliche Praxis stellt Ihnen dafür die Verordnung von Krankenhausbehandlung aus, den bekannten Einweisungsschein. Mit fünf Adressen vor Ort haben Sie eine echte Wahl, sollten sich aber frühzeitig mit den Unterlagen befassen, damit am Aufnahmetag keine Hektik entsteht. Folgende Dokumente gehören zwingend in Ihre Unterlagenmappe:
Die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Einweisungsschein)
Ihre elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte)
Ihr Personalausweis oder Reisepass
Vorhandene medizinische Unterlagen (Röntgenbilder, Laborbefunde, Arztbriefe)
Ein aktueller Medikamentenplan
Relevante Ausweise (Allergiepass, Implantatpass, Diabetikerausweis, Marcumar-Pass)
Gegebenenfalls eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht
Auf Station greift nach der Aufnahmeuntersuchung und dem eigentlichen Eingriff das gesetzlich vorgeschriebene Entlassmanagement. Die Göttinger Kliniken dürfen Patientinnen und Patienten nämlich nicht einfach ohne Anschlussplan nach Hause schicken. Wenn Sie nach der Entlassung noch nicht allein zurechtkommen, eine Rehabilitation ansteht oder ein Pflegeplatz gebraucht wird, schaltet sich der klinikeigene Sozialdienst ein. Sprechen Sie das Team auf der Station ruhig frühzeitig darauf an, damit Reha-Anträge oder Übergangslösungen nicht erst am Entlasstag auf dem Tisch liegen.