Pflege und ambulante Dienste
Neben der rein medizinischen, kurativen Behandlung in Krankenhäusern spielt die pflegerische Versorgung eine ebenso wichtige Rolle im Gesundheitswesen der Stadt Gießen. Laut der vorliegenden Datenerfassung stehen in Gießen sechs Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Gleichzeitig sind in diesem spezifischen Datenbestand null ambulante Dienste verzeichnet. Diese Zahlen geben einen wichtigen Hinweis darauf, wie Angehörige und Betroffene ihre Suche nach pflegerischer Unterstützung in der Region strukturieren müssen.
Die sechs vorhandenen Pflegeeinrichtungen in Gießen widmen sich in der Regel der stationären Pflege. Eine vollstationäre Unterbringung wird dann notwendig, wenn die Pflege und Betreuung einer Person im eigenen häuslichen Umfeld nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies kann aufgrund einer schweren Demenzerkrankung, starker körperlicher Einschränkungen oder dem Fehlen von pflegenden Angehörigen der Fall sein. In einer stationären Pflegeeinrichtung erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Uhr professionelle Unterstützung bei der Grundpflege (wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität), der medizinischen Behandlungspflege (wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel nach ärztlicher Verordnung) sowie soziale Betreuung zur Strukturierung des Alltags.
Neben der dauerhaften vollstationären Pflege bieten viele dieser sechs Einrichtungen auch Plätze für die Kurzzeitpflege an. Die Kurzzeitpflege ist eine temporäre stationäre Aufnahme, die oft direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen wird, wenn der Patient noch zu schwach für die Rückkehr nach Hause ist, die Wohnung erst barrierefrei umgebaut werden muss oder pflegende Angehörige vorübergehend entlastet werden sollen (beispielsweise durch die sogenannte Verhinderungspflege). Die Finanzierung solcher Pflegeplätze wird maßgeblich durch die soziale Pflegeversicherung unterstützt, vorausgesetzt, es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor. Die Feststellung dieses Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), der die Selbstständigkeit der betroffenen Person in verschiedenen Lebensbereichen begutachtet.
Ein bemerkenswerter Aspekt der Datenlage für Gießen ist der Umstand, dass aktuell null ambulante Dienste in diesem Verzeichnis geführt werden. Ambulante Pflegedienste sind normalerweise dafür zuständig, pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit zu versorgen, um einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden oder hinauszuzögern. Dass in der vorliegenden Datenbank keine solchen Dienste für Gießen verzeichnet sind, bedeutet für Suchende auf diesem Portal, dass sie sich primär auf die sechs stationären Pflegeeinrichtungen konzentrieren müssen oder bei Bedarf an häuslicher Pflege auf andere regionale Verzeichnisse, Nachbarstädte im Bundesland Hessen oder die direkte Beratung durch ihre Pflegekasse ausweichen sollten. Wenn eine häusliche Versorgung ohne professionellen ambulanten Dienst gestemmt werden muss, ruht die Verantwortung meist vollständig auf den Schultern der Angehörigen, die hierfür Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen können.