Krankenhäuser und stationäre Versorgung
Die stationäre medizinische Versorgung bildet das Rückgrat der gesundheitlichen Infrastruktur einer jeden Stadt. In Gelsenkirchen stehen Ihnen insgesamt 6 Krankenhäuser zur Verfügung. Diese Kliniken sind dafür zuständig, die akute medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Region sicherzustellen. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen unterliegt die Verteilung und Spezialisierung von Krankenhäusern der landesweiten Krankenhausplanung, die sicherstellen soll, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen bedarfsgerechten Zugang zu medizinischen Leistungen haben.
Die 6 Krankenhäuser in Gelsenkirchen decken den stationären Behandlungsbedarf der Stadt ab. Ein Krankenhausaufenthalt kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. In der Regel erfolgt die Aufnahme entweder als geplanter (elektiver) Eingriff nach einer Überweisung durch eine niedergelassene Fachärztin oder einen Facharzt, oder als Notfallaufnahme bei akuten Erkrankungen und Verletzungen. Wenn Sie eine geplante Operation oder eine umfassende Diagnostik vor sich haben, haben Sie in Deutschland grundsätzlich das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, dass Sie unter den geeigneten Krankenhäusern wählen können, sofern medizinische oder vertragliche Gründe nicht dagegensprechen.
Bei der stationären Versorgung in den 6 Gelsenkirchener Krankenhäusern durchlaufen Patientinnen und Patienten in der Regel einen standardisierten Prozess. Dieser beginnt mit der vorstationären Aufnahme, bei der wichtige Voruntersuchungen und Aufklärungsgespräche stattfinden. Während des eigentlichen Aufenthalts werden Sie von interdisziplinären Teams aus der Ärzteschaft, dem Pflegepersonal und therapeutischen Fachkräften betreut.
Ein wesentlicher Bestandteil der modernen Krankenhausversorgung ist zudem das Entlassmanagement. Bereits bei der Aufnahme in eines der 6 Krankenhäuser wird geprüft, ob nach der Entlassung ein weiterer Unterstützungsbedarf besteht. Dies ist besonders wichtig, um einen nahtlosen Übergang von der klinischen Akutversorgung in die Rehabilitation oder die pflegerische Betreuung zu gewährleisten. Das Entlassmanagement stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten nicht ohne die notwendigen Hilfsmittel, Medikamente oder eine Anschlussversorgung nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung entlassen werden.