Krankenhäuser und stationäre Versorgung
Die stationäre medizinische Versorgung bildet das Rückgrat der Gesundheitsinfrastruktur in jeder Region. In der Stadt Freiburg in Baden-Württemberg sind aktuell insgesamt 11 Krankenhäuser verzeichnet. Diese Zahl gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt über die Dichte der stationären Einrichtungen in der Region. Die 11 Krankenhäuser stellen sicher, dass Patientinnen und Patienten bei akuten Erkrankungen, geplanten Eingriffen oder für spezialisierte Diagnostik eine Anlaufstelle im Stadtgebiet finden.
Ein Krankenhausaufenthalt kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig werden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Notfallaufnahmen, die ungeplant und meist über den Rettungsdienst oder die Notaufnahme erfolgen, und elektiven, also geplanten Aufnahmen. Bei einer geplanten Aufnahme in eines der 11 Krankenhäuser in Freiburg erfolgt die Einweisung in der Regel durch die behandelnde Hausärztin, den Hausarzt oder durch niedergelassene Fachärzte. Sie erhalten in diesem Fall einen Einweisungsschein, auch Verordnung von Krankenhausbehandlung genannt, der die medizinische Notwendigkeit der stationären Therapie dokumentiert.
Wenn Sie sich auf einen geplanten Aufenthalt in einem Krankenhaus vorbereiten, gibt es einige organisatorische Aspekte zu beachten. Unabhängig davon, für welches der 11 Krankenhäuser in Freiburg Sie sich entscheiden oder in welches Sie eingewiesen werden, sollten Sie wichtige Dokumente bereithalten. Dazu gehören die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der Personalausweis, der Einweisungsschein sowie, falls vorhanden, aktuelle medizinische Befunde, Röntgenbilder, ein Allergiepass, ein Schrittmacherausweis oder ein Diabetikertagebuch. Auch ein aktueller und vollständiger Medikamentenplan ist für die aufnehmenden Ärztinnen und Ärzte von entscheidender Bedeutung, um Wechselwirkungen zu vermeiden und Ihre kontinuierliche Medikation sicherzustellen.
Während des stationären Aufenthalts durchlaufen Sie verschiedene Stationen, beginnend mit der Aufnahmeuntersuchung, über die eigentliche Diagnostik und Therapie bis hin zur Vorbereitung auf die Entlassung. Die medizinische und pflegerische Betreuung in den Kliniken unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben, die eine fachgerechte Versorgung gewährleisten sollen.
Ein besonders wichtiges Thema im Rahmen der stationären Versorgung ist das sogenannte Entlassmanagement. Nach § 39 Abs. 1a SGB V sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, die nahtlose Versorgung der Patientinnen und Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt zu organisieren. Das bedeutet, dass bereits während Ihres Aufenthalts in einem der 11 Freiburger Krankenhäuser geprüft wird, ob Sie im Anschluss an die Klinikbehandlung weitere Unterstützung benötigen. Dies kann eine Anschlussheilbehandlung (Reha), häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel wie einen Rollator oder ein Pflegebett oder auch die Überleitung in eine stationäre Pflegeeinrichtung umfassen. Der Sozialdienst der jeweiligen Klinik ist hierbei Ihr zentraler Ansprechpartner. Er berät Sie und Ihre Angehörigen, leitet die notwendigen Anträge bei den Kranken- und Pflegekassen ein und hilft bei der Organisation der Anschlussversorgung.