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ICD-10 · Z26.8

Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Infektionskrankheiten

24 Fachabteilungen behandeln diese Diagnose in 24 deutschen Städten – 47 dokumentierte Fälle pro Jahr.

Fachabteilungen
24
Städte
24
Bundesländer
12
Fälle / Jahr
47

Über diese Diagnose

Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Infektionskrankheiten wird in Deutschland von 24 Fachabteilungen in 24 Städten dokumentiert.

Pro Jahr werden bundesweit rund 47 Fälle dem ICD-10-Code Z26.8 zugeordnet. Vergleichen Sie Fallzahlen, finden Sie spezialisierte Kliniken in Ihrem Bundesland und sehen Sie auf einen Blick, wo Behandlung, Erfahrung und Routine zusammentreffen – sortiert nach dokumentierter Fallzahl, aktualisiert auf Basis der Strukturierten Qualitätsberichte deutscher Krankenhäuser.

Regionale Verteilung

Wo diese Diagnose am häufigsten behandelt wird.

Lokale Versorgung

Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Infektionskrankheiten – behandelnde Städte

  • München (Postanschrift)39
  • Saarbrücken8
  • Celle0
  • Lüneburg0
  • Oberhausen0
  • Höxter0
  • Detmold0
  • Witten0
  • Lippstadt0
  • Kassel0
  • Ludwigsburg0
  • Freiburg0

Ranking

Behandelnde Fachabteilungen

Häufige Fragen

Was Patient:innen zu Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Infektionskrankheiten fragen.

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin (Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg) in München (Postanschrift) dokumentiert mit 39 Fällen pro Jahr die höchste Fallzahl für Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Infektionskrankheiten.

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