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ICD-10 · Z27.8

Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige Kombinationen von Infektionskrankheiten

149 Fachabteilungen behandeln diese Diagnose in 129 deutschen Städten – 571 dokumentierte Fälle pro Jahr.

Fachabteilungen
149
Städte
129
Bundesländer
16
Fälle / Jahr
571

Über diese Diagnose

Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige Kombinationen von Infektionskrankheiten wird in Deutschland von 149 Fachabteilungen in 129 Städten dokumentiert.

Pro Jahr werden bundesweit rund 571 Fälle dem ICD-10-Code Z27.8 zugeordnet. Vergleichen Sie Fallzahlen, finden Sie spezialisierte Kliniken in Ihrem Bundesland und sehen Sie auf einen Blick, wo Behandlung, Erfahrung und Routine zusammentreffen – sortiert nach dokumentierter Fallzahl, aktualisiert auf Basis der Strukturierten Qualitätsberichte deutscher Krankenhäuser.

Regionale Verteilung

Wo diese Diagnose am häufigsten behandelt wird.

Lokale Versorgung

Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige Kombinationen von Infektionskrankheiten – behandelnde Städte

  • Berlin58
  • Datteln34
  • Regensburg28
  • München27
  • Aschaffenburg18
  • Geissweg17
  • Osnabrück15
  • Kriegsbergstraße15
  • Neuburg / Donau14
  • Dieburger Str.14
  • Wuppertal14
  • Werler Straße13

Ranking

Behandelnde Fachabteilungen

Erste 50 von 149 Fachabteilungen angezeigt.

Häufige Fragen

Was Patient:innen zu Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige Kombinationen von Infektionskrankheiten fragen.

Neonatologie/ Pädiatrische Intensivmedizin (Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln) in Datteln dokumentiert mit 34 Fällen pro Jahr die höchste Fallzahl für Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige Kombinationen von Infektionskrankheiten.

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